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Diese radiogenen Effekte sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich
nicht als Folgen einer unsachgemäß durchgeführten
Therapie anzusehen (Strahlenschäden), sondern
als mögliche, bewusst akzeptierte, unerwünschte
Folgen der Therapie, die für eine erfolgreiche Strahlenbehandlung
unvermeidbar sind. Sie sind vergleichbar mit der Ausbildung
von Defiziten infolge eines chirurgischen Eingriffes.
Akute Nebenwirkungen
sind solche, die bereits während der Strahlentherapie
auftreten. Sie unterscheiden sich von chronischen
Nebenwirkungen (Spätfolgen), die erst Monate
bis Jahre nach Beendigung der Therapie auftreten können.
Beispiele für akute Nebenwirkungen sind Schleimhautentzündungen
im Mund oder in der Speiseröhre bei Bestrahlung in
der Kopf-Hals-Region, Übelkeit oder Durchfälle
bei Bestrahlung im Bauchbereich oder Hautrötungen bei
Bestrahlung der Brust. Beispiele für Spätreaktionen
sind Verhärtungen des Unterhautfettgewebes, (bleibende)
Mundtrockenheit bei Bestrahlung der Speicheldrüse.
Mittels moderner Bestrahlungstechniken (konformale= tumorangepasste
Therapie) können diese Nebenwirkungen deutlich reduziert
werden.
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