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Nebenwirkungen

Der gewünschte Effekt der Strahlen tritt nicht nur an dem zu behandelnden Tumor auf, sondern auch an dem umgebenden Normalgewebe.

 

Diese radiogenen Effekte sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht als Folgen einer unsachgemäß durchgeführten Therapie anzusehen („Strahlenschäden“), sondern als mögliche, bewusst akzeptierte, unerwünschte Folgen der Therapie, die für eine erfolgreiche Strahlenbehandlung unvermeidbar sind. Sie sind vergleichbar mit der Ausbildung von Defiziten infolge eines chirurgischen Eingriffes.

Akute Nebenwirkungen sind solche, die bereits während der Strahlentherapie auftreten. Sie unterscheiden sich von chronischen Nebenwirkungen (Spätfolgen), die erst Monate bis Jahre nach Beendigung der Therapie auftreten können. Beispiele für akute Nebenwirkungen sind Schleimhautentzündungen im Mund oder in der Speiseröhre bei Bestrahlung in der Kopf-Hals-Region, Übelkeit oder Durchfälle bei Bestrahlung im Bauchbereich oder Hautrötungen bei Bestrahlung der Brust. Beispiele für Spätreaktionen sind Verhärtungen des Unterhautfettgewebes, (bleibende) Mundtrockenheit bei Bestrahlung der Speicheldrüse. Mittels moderner Bestrahlungstechniken (konformale= tumorangepasste Therapie) können diese Nebenwirkungen deutlich reduziert werden.